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Lehrgänge für Hand- und Standböller, Kanone, Wiederladen und Vorderladerschießen

Grundlehrgänge nach § 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz

Teilnahmevoraussetzung für alle Lehrgänge ist neben der Anmeldung die Vorlage einer gültigen Unbedenklichkeitsbescheinigung, die bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde (Landratsamt oder Stadtverwaltung - Ordnungsamt) anzufordern ist.

Bitte beachten Sie, die Unbedenklichkeitsbescheinigung mindestens 6 Wochen vor Lehrgangsbeginn zu beantragen. Diese Bescheinigung ist dann ein Jahr gültig.

... und dann ist noch das Alter zu beachten:

Die Alterserfordernis für die Teilnahme am Grundlehrgang ist 21 Jahre. Auf Antrag wird von den Landratsämtern eine Ausnahme nach dem Alterserfordernis erteilt, aber Mindestalter ist 18 Jahre.

Alle Lehrgänge dauern zwei Tage.
Lehrgangstermine und -beginn siehe bitte unter Termine.


Gebühren



Böllerschießen
2 Tage
1 Gerät
150,00 €


2 Geräte
165,00 €


3 Geräte
180,00 €



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aufi gähts