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Lehrgänge für Hand- und Standböller, Kanone, Wiederladen und Vorderladerschießen

Grundlehrgänge nach § 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz
 
Wir organisieren und führen, in Zusammenarbeit mit den Gewerbeaufsichtsämtern, auch Grundlehrgänge nach § 32 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz für
- Wiederladen und Vorderladerschießen
- Böllerschießen mit
-- Handböller
-- Standböller
-- Kanone
durch.

Weitere Informationen hier




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